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Streit um Offenlegung hält an

Opposition lehnt die rot-grünen Vorschläge zu Nebeneinkünften ab

Berlin (ddp/AP). Die Opposition lehnt die von der rot-grünen Koalition geplante Verschärfung der Nebentätigkeitsregeln für Bundestagsabgeordnete derzeit kategorisch ab.
Nach einem ergebnislosen Spitzengespräch der Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen hieß es gestern von Union und FDP, die Vorschläge von SPD und Grünen seien »unausgegoren«. Die bisherigen Bestimmungen für Nebentätigkeiten hätten sich grundsätzlich bewährt. Die Gespräche sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, sagte nach dem Treffen, die rot-grüne Koalition wolle die Verhaltensrichtlinien für Parlamentarier verschärfen. Danach sollen alle Bundestags-Abgeordneten verpflichtet werden, sämtliche Tätigkeiten neben ihrem Mandat einschließlich der genauen Einkommen daraus bei Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu melden. Dies soll auch für Freiberufler wie Anwälte gelten. Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Höhe der Nebeneinkünfte auch allgemein veröffentlicht werden kann. Bei Verstößen sollen Strafzahlungen fällig werden.
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Volker Kauder (CDU) betonte dagegen: »Es liegen keine verändernden Vorschläge auf dem Tisch, die machbar sind.« Er wandte sich dagegen, die Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit offenzulegen, weil dies Selbstständige benachteiligen würde. Was die rot-grüne Koalition vorgeschlagen habe, sei »sehr viel schlechter als das, was wir haben«, sagte Kauder. CSU-Landesgruppengeschäftsführer Peter Ramsauer ergänzte: »Man muss die Kirche beim Dorf lassen.« Die Regelungen für Nebentätigkeiten von Abgeordneten seien erst 2002 verschärft worden. Ähnlich ablehnend äußerte sich FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen. Rechtsanwälten, Metzgern und Ärzten würde durch die geplanten Verschärfungen »nur noch in begrenzter Form« eine Mitgliedschaft im Parlament ermöglicht.
Schmidt betonte, dass noch schwierige verfassungsrechtliche Probleme bei der Umsetzung der Vorschläge zu klären sind. So müsse bei Anwälten oder Steuerberatern der Mandantenschutz und die Berufsfreiheit beachtet werden.
In der Debatte um mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten ist weiter keine Einigung in Sicht. Nach den Grünen verabschiedete die SPD-Fraktion gestern einen Gesetzentwurf, der im Gegensatz zu dem des Koalitionspartners eine generelle Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ausschließt. Die CDU sprach sich für eine Abstimmung mit dem Bundestag aus. Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass Abgeordnete in Zukunft dem Landtagspräsidenten neben der Art der Nebentätigkeit auch den zeitlichen Umfang sowie finanzielle Vergütungen angeben müssen. Eine Offenlegung soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen Gesetzesverstöße oder eine Gefährdung der unabhängigen Ausübung des Mandats festgestellt werden beziehungsweise auf nicht aufklärbare Zweifelsfälle. Darauf geprüft werden sollen die Angaben von einer unabhängige Kommission, die dem Landtagspräsidenten zur Seite gestellt werden soll.
In der Affäre um Gehaltszahlungen des VW-Konzerns hat Niedersachsens Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) den betroffenen SPD-Abgeordneten eine letzte Frist gesetzt. Bis zum 1. Februar müssen Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen Einzelheiten über ihre für VW erbrachten Leistungen vorlegen. Bisher spreche aber alles dafür, dass den von VW gezahlten Vergütungen »keine adäquaten Gegenleistungen entgegenstehen«, sagte Gansäuer.

Artikel vom 19.01.2005