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Ausweichen war tödlich

Junger Bielefelder (20) in Unfall in Loccum verwickelt


Bielefeld/Loccum (uko). Wegen eines tödlichen Unfalls in der niedersächsischen Kleinstadt Loccum muss sich seit gestern ein junger Bielefelder vor Gericht verantworten. Der 20-jährige Georg W. (Namen der Beteiligten geändert) soll gemeinsam mit dem gleichaltrigen Petershagener Juri S. für den Tod eines 17 Jahre jungen Beifahrers im Wagen des Petershageners verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft hatte beiden Angeklagten fahrlässige Tötung zur Last gelegt.
Verhandelt wird der Fall nur deshalb in Bielefeld, weil für Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz das Wohnortprinzip gilt: Sie müssen sich einem Richter in ihrem Gerichtsbezirk stellen.
Zu dem folgenschweren Unfall war es in den Abendstunden des 29. März 2002 gekommen. Georg W. saß am Steuer eines Mercedes Benz, im Schlepptau des Wagens befand sich ein unbeladener Bootstrailer. Der junge Bielefelder fuhr an der Spitze einer aus drei Fahrzeugen bestehenden Wagenkolonne, als in einiger Entfernung rechts am Fahrbahnrand ein Radfahrer auftauchte. Kurz bevor sich der Mercedes in Höhe des heute 85-jährigen Radlers befand, scherte Georg W. mit dem Gespann aus.
Kurz vor diesem Fahrmanöver hatte Juri S. mit seinem Polo das Ende der Fahrzeugschlange erreicht. Der Mann entschied sich zum Überholen, weil die Kolonne bei einem Tempolimit von 100 Stundenkilometern nur mit 70 km/h unterwegs war. Den Radfahrer hatte Juri S. nicht gesehen.
Als der Polo in Höhe des Trailers war, scherte das Gespann aus. Der Petershagener lenkte seinen VW nach links, der Wagen geriet auf die Gegenspur und wieder auf die rechte Fahrbahn zurück. Dann schleuderte der Polo fast geradewegs von der Straße nach links herunter und prallte mit der Beifahrseite gegen einen Baum. Während Juri S. die Kollision fast unverletzt überstand, starb sein 17-jährige Freund an der Unfallstelle.
Ein Kfz-Sachverständiger mochte gestern vor dem Amtsgericht nicht mit Sicherheit den exakten Ablauf des Unfallhergangs deuten. Einig waren sich indes Amtsrichterin Diana Schulte und Oberamtsanwalt Manfred Sperling, dass die Schuld des Petershageners als gering einzustufen sei. Das Verfahren gegen den jungen Mann wurde eingestellt. Der Bielefelder Georg W. hingegen wird sich weiter vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde vertagt.

Artikel vom 18.01.2005