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»Eigentümer« und »Besitzer«


Borgentreich (WB). Im bürgerlichen Recht gilt jemand, der die »umfassende rechtliche Herrschaft« über eine Sache ausübt, als deren Eigentümer. Wer die »tatsächliche Sachherrschaft« hat, ist dagegen der Besitzer. Dieser kleine, aber feine Unterschied ist im WESTFALEN-BLATT-Bericht vom 30. Dezember auf dieser Seite »Flurbereinigung - oder eine amtlich verbriefte Enteignung« über einen Borgentreicher Landwirt, der durch einen Fehler des Amtes für Agrarordnung bei der Flurbereinigung seine Scheune verlor, leider nicht deutlich geworden. Die Familie Dohmann war Besitzer der vor etwa 100 Jahren von ihr auf städtischem Grund erbauten Remise. Eigentümer war die Stadt Borgentreich. Sie klagte deshalb auch gemeinsam mit Dohmann gegen die Flurbereinigungsbehörde. Die Redaktion bittet um Nachsicht.

Artikel vom 19.01.2005