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»Migration als Chance begreifen«

Das neue Zuwanderungsgesetz ist in Kraft getreten

Schildesche (WB). Seit dem 1. Januar gilt das neue Zuwanderungsgesetz. »Eine gute Chance für die Migrationsarbeit«, hofft Christian Bakemeier, Leiter dieses Bereichs im Ev. Gemeindedienst: »Damit ändert Deutschland seine grundsätzliche Haltung und sieht sich als Zuwanderungsland. Erstmals wurde unter anderem das Recht auf gesellschaftliche Integration gesetzlich festgeschrieben.«

Das neue Gesetz garantiert jedem Neuankömmling in Deutschland den Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs sowie einem Orientierungskurs, in dem Wissen über die Normen und Werte der deutschen Gesellschaft vermittelt werden. Ziel ist es, die Eingliederung im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern. Auch bereits in Deutschland lebende Ausländer können an den vom Bund finanzierten Kursen teilnehmen. Für Neuankömmlinge ist ein Integrationskurs verpflichtend, Nichtteilnahme kann für sie unter anderem aufenthaltsrechtliche Folgen haben.
Darüber hinaus haben jetzt alle erwachsenen Neuzuwanderer die Möglichkeit, eine sogenannte Migrationserstberatung in Anspruch zu nehmen. »Diese Sozialberatung wird unter anderem der Ev. Gemeindedienst anbieten«, sagt Bakemeier. »Dabei geht es darum, Hilfestellung zu geben zum Beispiel bei Fragen zu Schulbesuch, Aufenthaltsrecht, Wohnungssuche oder Familienproblemen«, erklärt der 41-jährige Johanneswerk-Mitarbeiter. »Es ist sehr positiv, dass wir auf diesem Weg möglichst frühzeitig Zugang zu den Menschen bekommen.«
Bereits seit 1999 bietet der Migrationsfachdienst des Ev. Gemeindedienstes Hilfe und Beratung für Ausländer, Spätaussiedler und Flüchtlinge an. Im letzten Jahr kamen knapp 500 Zuwanderer zu Beratungsgesprächen. Bisher wurde das Angebot häufig von Menschen in Anspruch genommen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland lebten. »Wir möchten gewährleistet wissen, dass auch diese Angebote, weiterhin bestehen bleiben, und sich die Integrationshilfe nicht nur auf die ersten Jahre nach der Ankunft beschränkt«, sagt Bakemeier. Denn ob ein Integrationsprozess gelungen sei, zeige sich erst, wenn Migranten fünf oder mehr Jahre in Deutschland seien. Beispielsweise tauchten dann Probleme wie Straffälligkeit oder Suchtmittelmissbrauch vermehrt auf.
»Dank der Definition als Zuwanderungsland bietet das Gesetz neue Möglichkeiten für die Arbeitsmigration. Dringend benötigten qualifizierten Fachkräften wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert«, erklärt Bakemeier. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um künftigen Anforderungen in Deutschland gewachsen zu sein.

Artikel vom 20.01.2005