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Gebrauchte Kinderkleidung zumutbar


Düsseldorf (dpa). Sozialhilfeempfängerinnen müssen gebrauchte Babykleidung akzeptieren, hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Eine Mutter hatte dies mit dem Hinweis abgelehnt, es verletze die Menschenwürde und widerspreche »den Sitten ihrer Sinti-Sippe«. Die Richter sagten, das Tragen gebrauchter Kindersachen sei in allen Schichten der Bevölkerung verbreitet. Az.: 21 L 3089/02

Artikel vom 17.01.2005