Düsseldorf (dpa). Sozialhilfeempfängerinnen müssen gebrauchte Babykleidung akzeptieren, hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Eine Mutter hatte dies mit dem Hinweis abgelehnt, es verletze die Menschenwürde und widerspreche »den Sitten ihrer Sinti-Sippe«. Die Richter sagten, das Tragen gebrauchter Kindersachen sei in allen Schichten der Bevölkerung verbreitet. Az.: 21 L 3089/02