Santa Maria (dpa). Im Prozess um angeblichen sexuellen Kindesmissbrauch gegen Popstar Michael Jackson (46) findet eine womöglich peinliche Beweisprüfung öffentlich statt. Bei der Anhörung soll erörtert werden, ob in dem Prozess zusätzlich Beweismaterial für angebliche frühere sexuelle Vergehen des Musikers zugelassen werden muss.