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Aussage steht gegen Aussage

FDP: Ratswahl neu auszählen - Ausschuss: Vorwürfe konkret benennen

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Möglicherweise muss die Ratswahl vom 26. September 2004 in Bielefeld noch einmal ausgezählt werden. Das jedenfalls fordert die Bielefelder FDP.

Gestern beschäftigte sich der Wahlprüfungsausschuss mit den Beschwerden der Liberalen, die »gravierende Unregelmäßigkeiten« bei der Stimmauszählung ausgemacht haben wollen. Die FDP soll ihre Vorwürfe noch einmal untermauern. Dann will der Ausschuss eine abschließende Empfehlung an den Rat geben. Sollte nicht nachgezählt werden, schließen die Liberalen eine Klage nicht aus.
Konkret ging es in der Sitzung um die Auszählung in den Stimmbezirken 29.1 (Senne) und 12.2 (Gadderbaum). Aus dem Stimmbezirk 29.1 waren Wahlvorstand Bernd Hellermann, sein Stellvertreter Hans Lummer und Besitzerin Margarete Schüttfort eingeladen worden. Während Hellermann und Lummer bekräftigten, alles sei ordnungsgemäß abgelaufen, erklärte Schüttfort, bei der abschließenden Auszählung der nach Parteien sortierten Stimmzettel-Stapel habe nicht mehr einwandfrei festgestellt werden können, ob alle Stimmzettel tatsächlich der jeweiligen Partei zugeordnet worden waren. Bei Nachfragen blieb auf beiden Seiten unklar, ob alle nach dem Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten wurden.
Der Wahlvorstand des Stimmbezirkes 12.2 war bereits zwei Tage nach der Wahl zum Nachzählen verpflichtet worden, weil das städtische Wahlteam in der Wahlniederschrift Rechenfehler festgestellt hatte. Der gesamte Wahlvorstand ging noch einmal ans Werk. Das neuerliche Protokoll wurde von allen unterschrieben. Doch nachträglich gab es auch aus diesem Vorstand Kritik am Zählverfahren. Die Niederschriften seien rechtsverbindlich, sagte Gerd Herjürgen, Chef des Wahlteams: »Wir müssen uns darauf verlassen können.«
Aus Sicht von Hartmut Geil (Grüne) sind die Vorwürfe der FDP ein »durchsichtiges Manöver, mit dem eine kleine Partei im Gespräch bleiben will.« Der Liberale Otto Sauer wies solche Anschuldigungen zurück: »Für uns haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass das vorgeschriebene Verfahren gleich in mehreren Fällen nicht eingehalten wurde.« Bei der Kommunalwahl fehlten der FDP 37 Stimmen, um ein Mandat mehr und Fraktionsstatus zu erlangen.
Beigeordneter Rainer Ludwig als Wahlleiter betonte, die Verwaltung werde alles unternehmen, um die Vorwürfe auszuräumen, sie müssten jedoch konkretisiert werden. Ludwig verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Schleswig-Holstein, der 1993 bemängelt hatte, dass die Verfahrensschritte bei einer Stimmauszählung nicht ordnungsgemäß eingehalten worden waren. Wenn auch Richter in NRW auf solche »Formerfordernisse« abstellen würden, könne eine Neuauszählung notwendig werden.

Artikel vom 14.01.2005