14.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Worauf man achten sollte

Worauf sollten Mieter bei der Prüfung ihrer Nebenkostenabrechung achten? Das WESTFALEN-BLATT nennt die häufigsten Steitfälle.
Heizungsanlagen verbrauchen Strom und müssen gewartet werden. Machen die Heizungsnebenkosten mehr als 15 Prozent der Brennstoffkosten aus, sollten Mieter hellhörig werden.
Für Verwaltungskosten wie Porto, Telefon- und Bankgebühren muss allein der Vermieter aufkommen.
Kosten für Reinigungs- oder Gartenarbeiten sind mit den Kosten für den Hausmeister abgegolten.
Wartungskosten inklusive Austausch kleiner Verschleißteile darf der Vermieter umlegen, Reparaturkosten etwa für die Erneuerung größerer Teile oder das Beseitigen von Störungen nicht.
An Haftpflicht- sowie Versicherungen gegen Sturm-, Feuer- und Wasserschäden dürfen Mieter beteiligt werden.
In vielen Mietshäusern sind Arztpraxen, Büros etc. untergebracht. Höhere Grundsteuern und vermehrter Wasserverbrauch führen bei Gewerberäumen zu höheren Nebenkosten. Mieter zahlen nur, was auf die Wohnungen anfällt.
Oft werden im Mietvertrag Reparaturkosten oder Mietausfallversicherungen als sonstige Betriebskosten ausgewiesen. Das ist nicht gestattet.
Vermieter dürfen nur den wirklichen Ölverbrauch berechnen. Ist am Ende einer Abrechnungsperiode noch Öl im Tank, darf dieser Bestand erst in der neuen Periode berechnet werden.

Artikel vom 14.01.2005