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Jede zweite Nebenkostenrechnung falsch

Mieterbund rät zur genauen Überprüfung - Wichtig: Nur zahlen was auch im Vertrag steht

Von Gerhard Hülsegge
Bielefeld (WB). Viele Mieter verschenken Anfang des Jahres bares Geld. Nämlich dann, wenn sie ihre Nebenkostenabrechnung unkontrolliert in der Schublade verschwinden lassen. Denn nicht alles, was in Rechnung gestellt wird, muss auch bezahlt werden.

»Jede zweite Abrechnung ist falsch«, bestätigt Joachim Knollmann, Geschäftsführer des Mieterbundes Ostwestfalen mit Sitz in Bielefeld. »Und es werden Kosten veranschlagt, die nicht umlagefähig sind.« Grundsätzlich gilt: Nebenkosten müssen nur gezahlt werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.
Ob leichtfertig geschummelt, subtil geschwindelt oder einfach nur irrtümlich falsch gerechnet wird, bleibt im Einzelfach zu prüfen. Der Mieterbund hilft dabei. 50 bis 60 Anfragen pro Woche betreffen allein die Betriebskosten, das heißt, rund ein Drittel aller Beratungsgespräche drehen sich um dieses Thema. Die »zweite Miete« ist Zankapfel Nummer eins zwischen Mietern und Vermietern.
Ginge es immer nur um ein paar Euro, wäre die Welt in deutschen Mietshäusern vermutlich in Ordnung. Weil die Ausgaben für Wasser, Abwasser, Strom und ähnliches inzwischen aber bundesweit zwischen 30 und 50 Prozent der Wohnkosten ausmachen, können überhöhte Forderungen ein großes Loch in die Haushaltskasse von Familien und auch Singles reißen.
»Die Abrechnungen bewegen sich seit Jahren auf hohem Niveau«, so Knollmann gestern zum WESTFALEN-BLATT. Die Mieten seien insgesamt stabil geblieben. Wegen der gestiegenen Energiepreise müssen sich viele Mieter auch in Bielefeld auf kräftige Nachzahlungen einstellen. Grund genug, die aktuelle Nebenkostenabrechnung ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Gerade bei »sonstigen Betriebskosten« wird gerne gemogelt. Sie müssen vom Vermieter genau aufgeschlüsselt werden.
Zu besonders häufigen »Irrtümern« kommt es bei den Heizungsnebenkosten, Reparaturen oder Nebenkosten für leer stehende Wohnungen. Wichtig zu wissen: Letztere muss der Vermieter selbst tragen, dürfen generell nicht umgelegt werden. Zu den »sonstigen« Kosten gehören beispielsweise Ausgaben für eine Sauna oder ein Schwimmbad im Haus.
»Jeder Mieter sollte im Mietvertrag nachsehen, was vertraglich vereinbart ist und prüfen, ob die Forderungen rechnerisch nachvollziehbar sind«, rät Knollmann. Werden sie in Kopie nicht gleich der Abrechnung beigefügt, empfehle es sich auch, Einsicht in die Kosten-Belege zu verlangen. Ratsuchende können sich auch an den Mieterbund OWL, Marktstraße 5, in Bielefeld, Tel. 560550, wenden.
Dass Vermieter in der Regel absichtlich versuchen, bei den Nebenkosten den einen oder anderen Euro mehr herauszuschlagen, glaubt übrigens selbst Joachim Knollmann nicht. »In vielen Fällen handelt es sich um reine Missverständnisse«, räumt der Mieterbund-Sprecher ein. 90 Prozent der Streitigkeiten könnten, so zeige die Erfahrung, schließlich in Gesprächen ausgeräumt werden.

Artikel vom 14.01.2005