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Iraker muss schnell deutsche Sprache lernen

Urteil wegen Kindesmisshandlung: Richter verpasst Unterricht als Bewährungsauflage


Bielefeld (uko). Der irakische Asylant Khalil H. (37) wird in den kommenden Monaten die deutsche Sprache pauken müssen. Das hat Amtsrichter Christian Friehoff dem Analphabeten als Bewährungsauflage aufgegeben. Grundlage ist ein Urteil von einem Jahr auf Bewährung, das Friehoff wegen Kindesmisshandlung verkündete. Der Vater von sieben Kindern hatte seinem sechsjährigen Sohn zwei Male mit glühenden Zigaretten in den rechten Unterarm gebrannt.
Der Jeside H. bestritt vor dem Amtsgericht nachhaltig die Taten. Seines Wissens seien die Verletzungen durch siedendheißes Fett entstanden. Seine Ehefrau habe in der Küche der Wohnung Fleisch gebraten, Sohn Saddam sei dabei von Spritzern getroffen worden. Ehefrau Seyran bekräftigte als Zeugin diese Angabe. Sie habe übrigens das Fleisch mit bloßen Händen in die Pfanne getan, sei aber nicht verletzt worden.
Der Münsteraner Rechtsmediziner Dr. Thomas Bajanowski hielt diese Version für »nicht wahrscheinlich«. Die Male hätten acht und fast zwölf Millimeter Durchmesser. Fettspritzer indes seien gewöhnlich nur einen Millimeter groß. Bajanowski: »Dann müsste ja jeder Koch solche Verletzungen haben.« Zumindest das größere Mal auf dem Unterarm des kleinen Saddam sei wohl von einer Zigarette verursacht.
Christian Friehoff verurteilte Khalil H. exakt nach dem Antrag von Amtsanwältin Anja Pautz, Verteidiger Ralph Niemeyer hatte wegen nicht auszuschließender Zweifel einen Freispruch beantragt. Friehoff setzte die Verbüßung der Strafe zur Bewährung aus. Neben 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit soll H. zudem einen Deutschkurs absolvieren, um »ein Alltagsgespräch führen« zu können. Immerhin lebe der Mann seit fast fünf Jahren als Asylant in Deutschland und verstehe fast kein Wort in der Sprache dieses Landes. Friehoff will, sofern das Urteil rechtskräftig wird, die Deutschkenntnisse des Irakers selbst überprüfen.

Artikel vom 13.01.2005