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Zur Sache

Deutsch als Fremdsprache, das ist an bundesdeutschen Gerichten spätestens seit 1989 die Regel. Die Verhandlungen gegen Straftäter werden zumeist von türkischen, jugoslawischen, russischen oder polnischen Dolmetschern begleitet. Asylberber aus Staaten Afrikas oder Asiens machen das babylonische Sprachgewirr in Prozessen perfekt.
Dass ein Richter die ungewöhnliche Maßnahme eines deutschen Sprachkurses initiiert, mutet daher wohl nur in Kreisen törichter Weltverbesserer als rechtslastiges Diktat an. Einmal vom praktischen Nutzeffekt abgesehen, in einem fremden Land auch die Sprache der Einheimischen zu verstehen: Jeder Ausländer ist in seinem Gastland verpflichtet, sich auch sprachlich zu integrieren - überall.Uwe Koch

Artikel vom 13.01.2005