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Rechtsanwalt über Nacht in Haft

Prozess um Grundstücksverkauf entzogen - Richterin erließ Haftbefehl


Bielefeld (uko). Ein Bielefelder Rechtsanwalt hat eine Nacht in einer Haftanstalt verbringen müssen. Der Haftbefehl war Dienstag zur Sicherung eines Strafverfahrens verkündet und vollstreckt worden. Die Zwangsmaßnahme gegen den 51-jährigen Andreas G. wurde wirksam, weil er sich Ende 2004 einem Prozess gegen ihn wegen Unterschlagung entzogen hatte.
Bereits im April 2004 war es gegen den Juristen, der mittlerweile keine Zulassung mehr hat, zu einem Strafverfahren gekommen: G. hatte zwei Jahre zuvor einen Betrag in Höhe von 10 725 Euro für einen seiner Mandanten von einer Versicherung auf sein Konto überwiesen bekommen. Trotz mehrfacher Mahnung dieses Mandanten leitete G. das Geld jedoch nicht weiter. Schließlich kam es am 4. April 2003, also erst 15 Monate später, zur Pfändung des Geldes.
Die Finanzlage des Juristen war seinerzeit so desaströs, dass er auch das Angebot der Einstellung des Verfahrens nicht annehmen konnte - ihm fehlte das Geld zur Zahlung einer Geldauflage. Das Amtsgericht erließ schließlich einen Strafbefehl in Höhe von 1 800 Euro, der im Prozess im April 2004 rechtskräftig wurden.
Im jetzigen Verfahren geht es um ein Grundstücksgeschäft, das G. gemeinsam mit Angehörigen abgeschlossen hatte. Für ein Areal in Coswig (Sachsen) hatte die Erbengemeinschaft um G. ein Verkaufspreis in Höhe von 43 017 Euro erzielt. Zwei Anteile hätte G., auf dessen Konto der Betrag eingezahlt worden war, umgehend weiterleiten müssen. Trotz ständiger Mahnungen allerdings zahlte der Bielefelder jedoch nicht, so dass seine Verwandten schließlich einen Mahnbescheid gegen den Juristen erließen.
Zum Prozess in dieser Sache sollte es erstmals am 15. Oktober 2004 kommen, ein weiterer Termin wurde dann für den 10. November anberaumt. Da Andreas G. auch am 17. Dezember nicht erschien, erließ die zuständige Amtsrichterin einen Haftbefehl, der am Dienstagabend vollstreckt wurde. Gestern setzte das Amtsgericht Bielefeld diesen Haftbefehl außer Vollzug. G. muss sich nun aber dem Prozess stellen.

Artikel vom 13.01.2005