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Deutschkenntnisse
auch schriftlich


Mannheim (dpa). Ein Ausländer hat nur dann einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn er auch schriftliche Deutschkenntnisse vorweisen kann. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit wurde die Klage eines 41-jährigen Türken abgewiesen, der zwar gut Deutsch sprechen kann, zwei Sprachtests im schriftlichen Teil aber nicht bestanden hatte.

Artikel vom 13.01.2005