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Väter auf der Suche nach der Wahrheit

»Labcon-OWL« erstellt 500 Abstammungsgutachten pro Jahr - Verdacht meist berechtigt

Von Christian Althoff
Herford (WB). Ist das Kind wirklich von mir? Dr. Carsten Tiemann lebt von Vätern, die sich diese Frage stellen. Der Molekularbiologe ist Geschäftsführer der »Labcon-OWL«-GmbH in Herford, die jährlich mehr als 500 Vaterschaftstest durchführt - für Privatleute, Jugendämter und Gerichte.
Molekularbiologe Dr. Carsten Tiemann wertet am Computer die DNA-Muster zweier Menschen aus.

Noch vor wenigen Jahren wandten sich zweifelnde Väter an Detektive, um sich ohne Wissen der Mutter Klarheit zu verschaffen. Ein Mitarbeiter der Bielefelder Detektei ADS erinnert sich: »Ein Unternehmer aus dem Kreis Gütersloh glaubte, nicht der Vater seines Kindes zu sein. Er brachte uns einen Schnuller des Jungen und eine Speichelprobe von sich. Wir schickten beides an ein Institut in den Niederlanden, das den Verdacht des Mannes bestätigte.«
Inzwischen gibt es auch in Deutschland private Labore, die solche DNA-Tests durchführen, darunter »Labcon«, seit 2003 das einzige entsprechende Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe. »Wer einen solchen Test machen lässt, sollte sich überlegen, ob er die Wahrheit wirklich wissen will«, sagt Tiemann. »Ich habe gestandenen Männern gegenübergesessen, die in Tränen ausgebrochen sind, als sie erfuhren, dass sie nicht die leiblichen Väter ihrer Kinder waren«, erzählt der Mediziner.
Die Test-Prozedur ist einfach: Väter können bei »Labcon-OWL« ein Entnahme-Set für Speichelproben anfordern und zurückschicken oder die Proben von sich und dem Kind direkt im Labor nehmen lassen. Dort werden die Erbinformation der beiden Personen aus dem Speichel isoliert, vervielfältigt, sichtbar gemacht und miteinander verglichen. »Das Ergebnis hat eine Genauigkeit von mehr als 99,9 Prozent«, erklärt Tiemann, Zweifel an den Gutachten seien deshalb unbegründet.
Um sich rechtlich abzusichern, lässt sich der Arzt bei per Post zugestellten Proben schriftlich bestätigen, dass sie tatsächlich von dem Vater und dem Kind stammen und keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. »Wenn jemand das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind hat, darf er bei ihm auch eine Speichelprobe nehmen«, erklärte Tiemann. Er geht davon aus, dass etwa jede dritte Speichelprobe ohne das Wissen des Kindes gewonnen wird: »Zum Beispiel, indem man uns einen Schnuller oder ein benutztes Trinkglas schickt.« Wer überprüfen lassen wolle, ob er Vater eines inzwischen volljährigen Kindes sei, dürfe dagegen keine eigenmächtig gewonnene Speichelprobe (etwa in Form einer Zahnbürste) einschicken: »Sonst macht er sich strafbar.«
450 Euro kostet ein Vaterschaftsgutachten bei »Labcon-OWL«, das den Qualitätsvorgaben der Bundesärztekammer entspricht, wie Tiemann versichert. Damit genügt die Expertise auch den Anforderungen von Jugendämtern und Gerichten. »Gutachten für diese Institutionen fertigen wir allerdings nur anhand von Proben, die wir selbst von den Beteiligten genommen haben«, sagte Tiemann. Gutachten, die auf heimlich gewonnenen Proben beruhten, könnten nicht vor Gericht verwendet werden: »Aber das wollen viele Auftraggeber auch gar nicht. Die wollen nur endlich Gewissheit haben.«
Die Mehrheit der Kunden hat übrigens nach Tiemanns Erfahrung den richtigen Riecher: »In den meisten Fällen bestätigt sich die Ausgangshypothese - sei es, dass jemand seine Vaterschaft anzweifelt oder sich jemand sicher ist, der Vater zu sein, aber einen Beweis in Händen halten möchte.«www.labcon-owl.de

Artikel vom 13.01.2005