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Zwangsverrentung


Die Klage eines Angestellten des öffentlichen Dienstes auf Weiterbeschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus ist gescheitert. Das Arbeitsgericht Lüneburg wies die Klage des Dozenten einer Zivildienstschule im niedersächsischen Buchholz gestern ab. Das Bundesamt für den Zivildienst hatte zuvor einen Antrag des 65-Jährigen auf unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Hinweis auf den Zwangsverrentungs-Paragrafen des Bundes-Angestellten-Tarifvertrag abgelehnt.

Artikel vom 13.01.2005