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Dann war da noch...


...ein äußerst ärgerliches Missgeschick, das eine Frau im bayerischen Würzburg um einen Lottogewinn in Höhe von 10 000 Euro gebracht hat. Die Gewinnerin hatte zwar ihren Lottoschein aufgehoben, aber den Terminal-Beleg in die Mülltonne geworfen. Nur mit dieser Quittung aber könne der Gewinn ausgezahlt werden, erklärte gestern der Inhaber eines Lottogeschäfts in Würzburg. »Das ist das Dokument, das den Gewinnanspruch sichert, denn der Tippschein könnte ja auch nachträglich ausgefüllt werden.«

Artikel vom 13.01.2005