Bielefeld (WB). Mit dem Segen des Verwaltungsgerichts Minden kann ein Bielefelder eine Wendeltreppe an sein Reihenhaus bauen. Seine Nachbarin hatte vergebens dagegen geklagt, weil eine Treppe angeblich den Blick auf ihre Terrasse ermögliche. Die Richter sahen dies anders. Bei zum Teil unter sechs Meter breiten Grundstücken sei es praktisch unvermeidbar, dass man in Nachbargärten sehen kann.Az: 9 K 296/04