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Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003
Die Gesellschafterversammlung der WRB Wertstoffrecycling der Stadt Bielefeld GmbH hat am 10. 11. 2004 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2003 auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2004 vorzutragen. Der Jahresfehlbetrag 2003 beläuft sich auf 11 632,83 Euro.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 13. 1. 2005 bis 21. 1. 2005 beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Eckendorfer Str. 43, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Niederlassung Bielefeld hat am 7. 5. 2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der WRB Wertstoffrecycling der Stadt Bielefeld GmbH, Bielefeld, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Mai bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Bielefeld, den 5. 1. 2005
WRB Wertstoffrecycling
der Stadt Bielefeld GmbH
Kugler-Schuckmann

Artikel vom 12.01.2005