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Ermittlungen in Klinik

Staatsanwalt prüft »anonyme Geburten«


Düsseldorf (dpa). Die als Alternative zu den »Babyklappen« geltende Praxis der »anonymen Geburt« wird strafrechtlich überprüft. »Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet«, sagte gestern der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken. Betroffen seien Mitarbeiter einer Klinik in Neuss bei Düsseldorf sowie zwei Mütter, die ihre Kinder in dem Krankenhaus anonym entbunden haben sollen. Das Verfahren gilt als bundesweiter Präzedenzfall.
Mit der »anonymen Geburt« versuchen bundesweit mehrere Kliniken wie die Anbieter der so genannten »Babyklappen«, ungewollte Kinder vor der Aussetzung oder dem Tod zu bewahren. Die Neusser Klinik hatte mitgeteilt, dass im Jahr 2003 dort zwei Babys geboren wurden, die seither als Vollwaisen gelten. Die Ermittler haben zwei Straftatbestände im Visier: Die Verletzung der Unterhaltspflicht und die Fälschung des Personenstands. Mit der Geburt eines Kindes sind die Eltern zum Unterhalt für den Säugling verpflichtet. Wer sich dem entzieht, kann bestraft werden. Die Nichtanzeige einer Geburt beim Standesamt gilt strafrechtlich als Personenstandsfälschung. Dafür drohen eine Geld- oder Haftstrafe.
Vor drei Jahren hatte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um die anonymen Geburten zu regeln. Doch im September setzte die Länderkammer das Thema von der Tagesordnung ab.

Artikel vom 11.01.2005