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Heizkessel
ersetzen

Fristen laufen ab


Seit November 2004 gelten strengere Abgasvorschriften für Heizungen. Wenn der Kessel älter als 22 Jahre ist, gehört er vermutlich zu den rund 2,3 Millionen Anlagen in Deutschland, die laut Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) ausgetauscht werden müssen. Diese Zahl geht aus einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks hervor, die die Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen ermittelt und die die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) zusammengefasst hat.
Am 31. Dezember 2006 läuft eine weitere Frist ab. Dann müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Ausnahmen erlauben den Austausch bis 2008.

Artikel vom 13.01.2005