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Wegen Vergewaltigung
eines Kindes verurteilt

Mehr als vier Jahre Haft für Lagerarbeiter


Bielefeld (uko). Ein 55jähriger Lagerarbeiter aus Bielefeld ist wegen zweifacher Vergewaltigung eines Kindes zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts orientierte sich exakt am Strafantrag von Staatsanwalt Lothar Hirschberg; Rechtsanwalt Holger Rostek hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.
Die Richter ahndeten damit Taten, die bereits 1995 und 1996 in zwei Wohnungen an der Mecklenburger Straße begangen worden waren. Erich F. war mit der Familie des späteren Opfers befreundet. In seiner eigenen Wohnung kam es im November/Dezember 1995 zu den ersten Übergriffen, als er die damals erst zehnjährige Ellen (Name des Opfers geändert) beim Spielen beaufsichtigen sollte.
Erich F. hatte das junge Mädchen zunächst belästigt und dann gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr vollzogen. Eine ähnliche Situation wiederholte sich im April/Mai des Jahres 1996 - wiederum vergewaltigte der Lagerarbeiter das Mädchen. Im Gegensatz zur Ansicht der Verteidigung ging auch das Gericht gestern davon aus, dass der Mann Gewalt angewendet habe. Kammervorsitzender Harald Jander: »Wie sonst sollte ein erwachsener Mann auch den Widerstand eines Mädchens überwinden?«
Als positiv für den Täter wirkte sich nun das frühere, mildere Sexualstrafrecht aus, weil Erich F. die Taten vor der Gesetzesverschärfung begangen hatte. Jedoch sei das Mädchen seinerzeit sexuell ohne jede Erfahrung gewesen; Erich F. habe sein Vertrauen und Arglosigkeit ausgenutzt. Das Mädchen habe auch nicht gewagt, den Missbrauch jemandem zu offenbaren.

Artikel vom 11.01.2005