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Kleber für Radarfalle als unsicheres Gefahrgut

Nach Kontrolle auf A 2: Amtsrichter verhängt für feuergefährliche Ladung 150 Euro Bußgeld


Bielefeld (uko). Ausgerechnet auf dem Weg zum Bau einer Radaranlage ist einem Arbeiter eine Routinekontrolle der Polizei zum Verhängnis geworden. Auf einem Parkplatz an der Autobahn 2 stellten die Beamten im Laderaum seines Transporters einen Verstoß gegen die Gefahrgutverordnung fest. Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte den Mann jetzt zu 150 Euro Bußgeld.
Der 41-jährige Duisburger Gerald W. ist bei einer Mühlheimer Firma angestellt, die in ganz Nordrhein-Westfalen Radaranlagen errichtet. Dazu werden einerseits Masten für den Starenkasten errichtet, andererseits müssen auch die Sensoren zur Ermittlung der Geschwindigkeit in die Straßenbeläge eingelassen werden. Diese Sensoren werden mit einer Fugenverbundmasse verklebt, die es erst nach entsprechender Bearbeitung »in sich hat«: Es handelt sich um einen feuergefährlichen Zweikomponentenkleber, der in handelsüblicher Form in fast keinem Haushalt fehlen darf.
Als Gerald W. am 15. Juni 2004 auf der A 2 zu einer neuen Baustelle in Richtung Hannover unterwegs war, lagerten Fässer mit dem gefährlichen Kleber ungesichert auf der Ladefläche seines Kleintransporters. Die Polizeibeamten bemängelten den Zustand der Ladung und prompt flatterte dem Mann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro ins Haus.
Der Radarfallen-Installateur sah seinen Verstoß ohne zu lamentieren ein, allein die Höhe des Bußgeldes mochte er nicht schlucken. Amtsrichter Eckhard Krämer erteilte den Hoffnungen des Betroffenen aufgrund seines Berufs als Radaranlagenbauer zunächst scherzhaft eine klare Absicht: »Sie erwarten von mir als Autofahrer doch wohl keine Nachsicht. Ich erhöhe das Bußgeld auf 600 Euro.«
Nach ernsthafter Erörterung lenkte der Richter allerdings ein, da die Ladungen jetzt sehr einsichtig gesichert transportiert werden. Krämer reduzierte das Bußgeld auf ein moderates Maß von 150 Euro und bekam von dem freundlichen Duisburger noch einen guten Rat gratis mit auf den weiteren Weg: »Wir arbeiten noch, Herr Richter, fahren Sie vorsichtig.«

Artikel vom 12.01.2005