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Flutopfer: Sammler brauchen keine behördliche Genehmigung

Bielefeld (WB). Nicht jede Sammlung für die Flutopfer in Südostasien ist seriös. Damit niemand auf Betrüger hereinfällt, weist die Stadt Bielefeld auf folgendes hin Sammler benötigen jetzt keine behördliche Genehmigung mehr, weil das Sammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 1. Januar 1998 aufgehoben wurde.
Jeder Spender muss deshalb selbst prüfen, für welchen Zweck das Geld verwendet wird, ob es sich nur um eine einmalige Spende handelt oder ob später eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung besteht. Vorsicht sei angebracht bei aufdringlichen Sammlern, die mit Fotos Mitleid erwecken wollen. Im Zweifel informiert das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) an der Bernadottenstraße 94, in Berlin.
Bei schriftlichen Anfragen sind drei Briefmarken im Wert von jeweils 55 Cent für Porto und Verpackung beizufügen. Aktuelle Informationen können auch im Internet eingeholt werden.
www.dzi.de

Artikel vom 11.01.2005