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Haftstrafen für
Kunsträuber


Straßburg (dpa). Im spektakulären Straßburger Kunstdieb-Prozess sind die drei Angeklagten am späten Freitagabend zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Kunstdieb Stéphane Breitwieser (33) wurde zu drei Jahren verurteilt, seine Ex-Freundin erhielt wegen Hehlerei 18 Monate. Die Mutter bekam wegen Hehlerei und Zerstörung von Kunstwerken von unschätzbarem Wert eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Breitwieser gestand, in sieben europäischen Ländern 239 Objekte aus Kirchen, Museen und Galerien gestohlen zu haben. Laut Gutachten waren die Werke - darunter von Cranach, Dürer und Brueghel - insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro wert. Breitwiesers Mutter hatte 200 der Kunstwerke in den Müll oder den Rhein geworfen. 112 konnten wiedergefunden werden.

Artikel vom 08.01.2005