07.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Arminen-Kicker Kauf
zahlt 30 000 Euro

Falschaussage zugunsten von Ansgar Brinkmann

Von Jens Heinze und
Stefan Hörttrich (Fotos)
Bielefeld (WB). Turbulenter Bundesliga-Prozess im Bielefelder Amtsgericht: Arminenspieler Rüdiger Kauf (29) muss 30 000 Euro Geldauflage zahlen. Das Verfahren gegen den Ex-Teamkollegen Bastian Reinhardt (29/jetzt Hamburger SV) wurde eingestellt.

Die Fußballspieler hatten sich gestern vor der Justiz wegen uneidlicher Falschaussagen zugunsten des ehemaligen Arminen Ansgar Brinkmann (35/jetzt Dynamo Dresden) zu verantworten. Grund für den Prozess war ein Vorfall, der mehr als drei Jahre zurück liegt. Am 18. November 2001 war Brinkmann angetrunken in einem Schnellrestaurant in der Bielefelder Innenstadt ausgeflippt, hatte Gäste angepöbelt und um sich getreten. Die damaligen Arminen Kauf und Reinhardt hatten Brinkmann im November 2001 begleitet und bei der Rangelei schlichtend eingegriffen.
Trotzdem kam es zum Strafprozess gegen Brinkmann, dem noch weitere Zwischenfälle in Bielefeld und Gütersloh angelastet worden waren. Im Januar und August 2003 wurde er sowohl vom Amts- als auch in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Bielefeld wegen mehrerer Körperverletzungen zu 42 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kauf und Reinhardt sagten jeweils vor Gericht zugunsten ihres alten DSC-Mitstreiters aus.
Offenbar falsch, wie die Staatsanwaltschaft meinte, denn andere Zeugen belasteten Brinkmann schwer. Für Kauf und Reinhardt folgten zwei Strafbefehle, erlassen bereits im Januar 2004 vom Amtsgericht Bielefeld. Kauf sollte 60 000 Euro wegen uneidlicher Falschaussage zahlen, Reinhardt 76 000 Euro. Dagegen legten beide Einspruch ein - die Sache wurde gestern, ein Jahr nach den Strafbefehlen, verhandelt.
Kauf hat nun zwar 30 000 Euro zu zahlen, doch verhinderte sein Anwalt Dr. Eckhard Küter einen drohenden Eintrag ins Strafregister. Er überzeugte den Arminen, die Geldauflage zu akzeptieren. HSV-Kicker Reinhardt, dessen Verteidiger versucht hatte, den Prozess mit Befangenheits- und Aussetzungsanträgen platzen zu lassen, kam ungeschoren davon.
Nur für den Ex-Arminen Ansgar Brinkmann, der gestern als Zeuge in Bielefeld auftrat und wieder einmal eine andere Version des Geschehens aus dem Schnellrestaurant präsentierte, ist die Angelegenheit noch nicht ausgestanden. Er muss in eigener Strafsache noch einmal vor das Landgericht Bielefeld treten. Nach erfolgreicher Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm wird in Bielefeld neu über die bislang 42 000 Euro Geldstrafe entschieden.

Artikel vom 07.01.2005