Zweibrücken (dpa). Wer bei Gericht aus Wut Türen knallt, muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. Diese Erfahrung machte ein Mann, der aus Ärger über die richterliche Entscheidung im Amtsgericht Ludwigshafen die Saaltür zuschlug und sich damit ein Ordnungsgeld von 200 Euro einhandelte. Die Entschuldigung des Mannes, die Tür sei ihm aus der Hand gerutscht, glaubte das Oberlandesgericht nicht. Az.: 3 W 199/04