08.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Angehörige
können verfügen


Berlin (dpa). Nach der Flutkatastrophe in Asien sollen Angehörige verschollener Opfer in dringenden Fällen auch ohne Vollmacht über deren Bankkonten verfügen können. Wenn dies zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nötig ist, sollen mit Banken und Sparkassen vor Ort unbürokratische Lösungen gefunden werden, teilte der Zentrale Kreditausschuss als Dachverband der Finanzwirtschaft in Berlin mit. Bei einem Dauerauftrag laufen Zahlungen vom Konto, solange es gedeckt ist.

Artikel vom 08.01.2005