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Gesetz schützt
Denkmäler

27500 Bauwerke in Westfalen-Lippe

Von Dietmar Kemper und
Carsten Borgmeier (Foto)
Bielefeld (WB). Seit es das »Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler«Êgibt, ist die Zahl der herausgehobenen Bauwerke in Westfalen-Lippe auf 27 500 hochgeschnellt. Im März wird die Landesverordnung 25 Jahre alt.

»Vorher gab es nur eine provisorische Liste ohne Bestandsschutz für die Gebäude«, blickt Frank Tafertshofer vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zurück. Längstes Denkmal in Westfalen ist der Viadukt in Altenbeken.
Als Denkmäler gelten nicht nur Schlösser und Fachwerkhäuser, sondern auch Bauernhöfe, Fabriken, Mühlen und sogar Grenzsteine. Für die breite Palette hat der erweiterte Denkmalsbegriff gesorgt. Ihm zufolge sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, aus deren Erhaltung und Nutzung die Gesellschaft einen Nutzen zieht. Laut Gesetzestext bestehe an ihnen »ein öffentliches Interesse«, wenn sie bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind.
Gebäude müssen demnach eine historische Botschaft übermitteln. »Denkmalwürdigkeit hat nichts mit der Schönheit eines Gebäudes zu tun«, erklärt der Kulturdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Karl Teppe. Als Spiegel von Arbeits- und Sozialverhältnissen seien Industrieanlagen zu Denkmalstatus gelangt. Nordrhein-Westfalen sei reich an erhaltenswerten Gebäuden (77 000). Dabei entscheide nicht das Alter über den Wert, sondern die Aussagekraft für die Gesellschaft.
Denkmalschutz hat sich zu einem erträglichen Geschäft für Handwerksbetriebe entwickelt. Jedem Euro öffentlicher Fördermittel folgten bis zu 14 Euro an privaten Investitionen, rechnet Teppe vor und folgert: »Investitionen, die der Erhaltung und Revitalisierung des baulichen Erbes dienen, sichern ein großes Potential bestehender, in der Region verankerter Arbeitsplätze.«
Das Land Nordrhein-Westfalen gab im vergangenen Jahr 91,5 Millionen Euro für Denkmalschutz und -pflege aus. Wenn es um das Denkmalförderprogramm geht, dreht Düsseldorf den Geldhahn mehr und mehr zu. Die Fördersumme schmolz von 33 Millionen Euro 1991 auf 14,5 Millionen Euro im letzten Jahr. Wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt und Zuschüsse bekommt, muss sich nicht automatisch wie in einem Gefängnis vorkommen. »Für normale Renovierungsarbeiten ist keine Erlaubnis erforderlich, und natürlich dürfen Bilder an die Wand gehängt werden«, erklärt Teppe.
Was es bei geschützten Gebäuden zu beachten gilt, hat der LWL in der neuen Broschüre »Achtung vor dem Denkmal!« zusammengefasst, die kostenlos in Münster (Telefon: 0251/591-3225) bestellt werden kann. Zuständig für die Genehmigung von Veränderungen an den Gebäuden sind die Unteren Denkmalbehörden der 231 Kommunen in Westfalen-Lippe. Für den Landschaftsverband sind 30 Denkmalpfleger im Einsatz, die vor allem Gutachten erstellen. Vermutlich haben sie in den nächsten 25 Jahren etwas weniger zu tun. »Es werden sicherlich weitere denkmalwürdige Gebäude entdeckt, aber der größte Teil ist erfasst«, betont der Leiter des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Eberhard Grunsky.

Artikel vom 10.01.2005