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Gericht stärkt Zeitarbeiter


Karlsruhe (dpa). Zeitarbeitern müssen im Wesentlichen dieselben Arbeitsbedingungen und Löhne gewährt werden wie vergleichbaren Arbeitern mit festen Verträgen. Der vor zwei Jahren gesetzlich beschlossene Ausgleich sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regelungen dienten einem legitimen Zweck und seien verhältnismäßig, urteilten die Karlsruher Richter.
Verleihunternehmer und zwei Arbeitgeberverbände hatten argumentiert, ihre Grundrechte auf Koalitionsfreiheit und Berufsfreiheit würden verletzt.
Die angegriffenen Vorschriften dienten der besseren Stellung der Zeitarbeiter, heißt es im Urteil weiter. Außerdem sollten mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. »Die Bekämpfung von Massenarbeitslosigkeit ist ein Ziel, das Verfassungsrang hat,« urteilten die Richter.

Artikel vom 06.01.2005