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Hinter dem Lenkrad saß ein Hund

Kurioser Autounfall vor dem Amtsgericht - »Frauchen« erhält Geldstrafe


Bielefeld (hz). Wenn es wieder einmal auf Bielefelds Straßen kracht, dann sollte die Polizei bei der Unfallaufnahme künftig ganz genau nachschauen, wer im Auto hinter dem Lenkrad gesessen hat. Denn der Fahrer muss kein Mensch gewesen sein. Auch ein Hund könnte, wie seit gestern im Amtsgericht bekannt ist, die Karambolage verursacht haben.
Dieser Unfall der tierischen Art, bei dem Zeugen eindeutig einen Vierbeiner auf dem Pkw-Fahrersitz gesehen haben, hatte sich am 6. Juli 2004 gegen 18.15 Uhr auf dem Parkplatz eines großen Brackweder Supermarktes ereignet. Damals machte sich an der Gütersloher Straße ein Peugeot selbstständig, war mit dem Hund hinter dem Steuer rückwärts aus einer Parklücke heraus gerollt und rammte das Heck eines auf der gegenüberliegenden Seite abgestellten Opel Vectra. Sachschaden am damals erst eineinhalb Jahre alten Opel: knapp 1600 Euro.
Gestern vor dem Amtsgericht musste sich allerdings nicht der Hund verantworten, sondern das »Frauchen«, eine 66-Jährige aus Ummeln. Die Anklage lautete auf Unfallflucht, denn die Dame hatte sich laut polizeilicher Feststellung nach dem Zusammenstoß samt ihrem Mischlingshund, der dann wieder brav auf dem Rücksitz des Peugeot hockte, vom Supermarkt-Parkplatz aus dem Staub gemacht. Wohl wissend, dass ihr ein Fehler unterlaufen war: Bevor die 66-Jährige ohne Hund zum Einkauf im Supermarkt verschwand, hatte sie offenbar die Schaltung ihres Automatikwagens nicht gesichert. Der Vierbeiner sprang während der Abwesenheit seines Frauchens frei im Fahrzeug herum, stieß dabei vermutlich gegen den Schalthebel und versetzte den auf abschüssiger Parkfläche stehenden Peugeot in den Rückwärtsgang.
Zeugen der Unfallflucht vom 6. Juli 2004 hatten sich das Kennzeichen des Pkw der Rentnerin aus Ummeln gemerkt und nach deren Verschwinden umgehend den geschädigten Opel-Fahrer, einen 26-Jährigen aus Spenge, informiert. Der wiederum wandte sich sofort an die Polizei, die die 66-Jährige schnell ermittelte.
Dass sie sich nach der Kollision falsch verhalten hat, will die 66-Jährige bis heute nicht zugeben. Ihrer Meinung nach sei sie weder für den Heckschaden am Opel verantwortlich zu machen noch habe sie eine Unfallflucht begangen. Das Gericht sah das gestern allerdings anders: Es verhängte gegen die 66-Jährige 600 Euro Geldstrafe und verlängerte die seit Oktober 2004 bestehende Führerscheinsperre der Angeklagten um weitere vier Monate.

Artikel vom 05.01.2005