07.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Nebeneinkünfte von Politikern

Pflicht zur Offenlegung


Es ist richtig, dass in der Debatte über Nebeneinkünfte von Politikern gefordert wird, dass Parlamentarier nicht nur ihren Arbeitgeber nennen, sondern auch die Höhe des Gehalts offenlegen sollten. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, welchen auch widerstreitenden Interessen Politiker verpflichtet sein könnten.
Dass der Bundestagspräsident in dieser Hinsicht die Verhaltensregeln von Abgeordneten überprüft sehen will und Veränderungen anstrebt, ist nur folgerichtig: Schon heute müssen Abgeordnete ihre bezahlten Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten anmelden.
Dass Politiker erst dann scheibchenweise mit der Wahrheit über ihre Nebeneinkünfte herausrücken, wenn in den Medien bereits über Zahlen berichtet wird, ist zu verurteilen und politisch dumm. Rücktritte wie im Fall Laurenz Meyer sind dann die unausweichliche Konsequenz.
Zu mehr Transparenz könnte beitragen, wenn Unternehmen in Zukunft die Namen von Parlamentariern veröffentlichen müssen, die in ihrem Sold stehen. Dann kann der Wähler entscheiden, ob er diesem oder jenen Angestellten einer Firma zutraut, seinen Aufgaben in der Politik gerecht zu werden. Den Stab zu brechen über eine Politikerin wie Hildegard Müller, die seit Jahren bei jeder Gelegenheit offen über ihren Bank-Job spricht und ihre Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet hat, wäre heuchlerisch. Sie könnte mit jedem Offenlegungs-Paragraphen gut leben. Friedhelm Peiter

Artikel vom 07.01.2005