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Autos an Witterung anpassen

Es bleibt schwammig


Nicht Fisch, nicht Fleisch - anders lässt sich die geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht bewerten. Der Gesetzgeber macht es sich zu einfach mit der Formulierung, die Ausrüstung des Autos muss an die Wetterverhältnisse angepasst werden.
Wann sind die Straßen denn so glatt, dass Winterreifen notwendig sind? Was passiert, wenn ich unterwegs vom Schnee überrascht werde? Muss ich das Auto stehen lassen? Was ist bei Nebel? Darf man ohne Nebelscheinwerfer dann nicht mehr fahren? Und wenn's regnet? Darf ich dann noch mit Breitreifen fahren?
Auf keine dieser Fragen gibt die für den Spätsommer vorgesehene Änderung nach derzeitigem Stand eine Antwort. Das muss dringend geändert werden. Wenn schon, denn schon. Nur eindeutige Richtlinien schaffen Klarheit für Autofahrer und Ordnungshüter.
Schon jetzt gilt, dass Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anzupassen haben. Also langsam fahren bei Glätte, regennassen Straßen und eingeschränkter Sicht. Diese schwammige Vorschrift wird jetzt durch eine keineswegs klarere ersetzt. Damit hat der Gesetzgeber eine große Chance. Wolfgang Schäffer

Artikel vom 07.01.2005