Düsseldorf (dpa). Das Spendenverfahren wird in NRW vorübergehend vereinfacht. Für Spenden, die wegen der Katastrophe in Südasien unter einem Stichwort auf Sonderkonten der großen Hilfsorganisationen eingezahlt werden, bräuchten die Organisationen bis zum 30. Juni keine Spendenquittungen auszustellen. Um die Spende steuerlich geltend zu machen, muss der Spender nur den Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg vorlegen.