Karlsruhe (Reuters). Das Bundesverfassungsgericht hat die Einrichtung der Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern während des Zweiten Weltkriegs gebilligt und die Verfassungsbeschwerden von vier Betroffenen abgewiesen. Der von der Stiftung angestrebte Interessenausgleich sei nicht zu beanstanden. Die Kläger, vier polnische Juden, die in Auschwitz Zwangsarbeit leisten mussten, hatten vor Zivilgerichten Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen wollen.