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Falschparken mit
1500 Euro bestraft


München (dpa). Ein halbstündiges Parken ohne Bezahlung der Parkgebühr hat eine Autofahrerin 1500 Euro Geldstrafe gekostet. Die 48-Jährige hatte den Behinderten-Parkausweis ihrer Mutter hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Damit wurde aus der nur mit Bußgeld bedrohten Ordnungswidrigkeit des Falschparkens die Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht.

Artikel vom 04.01.2005