München (dpa). Ein halbstündiges Parken ohne Bezahlung der Parkgebühr hat eine Autofahrerin 1500 Euro Geldstrafe gekostet. Die 48-Jährige hatte den Behinderten-Parkausweis ihrer Mutter hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Damit wurde aus der nur mit Bußgeld bedrohten Ordnungswidrigkeit des Falschparkens die Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht.