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Gesundheit 2005 -
nicht alles ist teurer

Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen einige Änderungen zu

Nicht alles ist teurer geworden. Aber seit dem Jahreswechsel gibt es für gesetzlich Krankenversicherte einige Änderungen. Das sollten Sie wissen:
Festbeträge
Für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel bekommen Patienten seit Januar Festbeträge. Verschreibt ein Arzt ein Medikament, das über diesem Betrag liegt, zahlt der Versicherte die Differenz. Diese Regelung betrifft zunächst Medikamente gegen Magenbeschwerden und Migräne sowie cholesterin- und blutdrucksenkende Mittel. Weitere werden folgen.
Die Festbetrags-Regelung gilt auch für Hilfsmittel. Ob Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe oder Sehhilfen - seit Januar bekommen Versicherte in ganz Deutschland hierfür einheitliche Festbeträge. Beispiel: Für eine orthopädische Einlage bekommen Sie 46,64 Euro - egal, wo Sie versichert sind und wo Sie wohnen.
Festzuschüsse
Für Zahnersatz gibt es seit Januar für jeden Befund einen festen Zuschuss. Dieser liegt bundeseinheitlich bei 50 Prozent der anfallenden Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob zum Beispiel eine Zahnkrone aus Gold oder Keramik ist oder bei verschiedenen Zahnärzten unterschiedlich viel kostet.
Beispiel: Ist für Ihren Befund ein Betrag von 400 Euro festgelegt worden, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss von 200 Euro. Mit diesem Geld können Sie frei jeden medizinisch anerkannten Zahnersatz wählen.
Mutter- bzw.
Vater-Kind-Kuren
Höhere Qualität zu gleichen Preisen: Mutter-Kind-Kliniken bieten jetzt eine verbesserte Personalausstattung sowie auf die jeweilige Erkrankung abgestimmte Therapiekonzepte. Die Kosten werden weiterhin von den Krankenkassen übernommen - bis auf eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag.
Beispiel: Sie leiden an starkem Übergewicht oder psychischer Erschöpfung, Ihr Kind ist entweder auch erkrankt oder kann zuhause bei Ihrer Abwesenheit nicht betreut werden. Dann zahlen Sie für eine dreiwöchige Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur 220 Euro - wenn Sie nicht ohnehin von der Zuzahlung befreit sind. Mehr Infos unter der gebührenfreien Servicenummer (0800) 2 23 23 73 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr) oder unter www.kur.org.Ê
Befreiung von
der Zuzahlung

Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht geändert haben, wird die für das Jahr 2004 ermittelte Belastungsgrenze voraussichtlich auch im neuen Jahr gelten. Zusammen mit ihrem Befreiungsantrag sollten Versicherte alle Originalquittungen über bereits geleistete Zuzahlungen in 2005 sowie Kopien von Einkommensnachweisen bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Beitrage um 0,45 Prozent gesteigert
Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dafür müssen Versicherte vom 1. Juli 2005 an zusätzlich 0,9 Prozent des Einkommens für Zahnersatz und Krankengeld abführen. Die Krankenkassen werden ihre Beiträge per Gesetz um diesen Prozentsatz senken - und zwar um jeweils 0,45 Prozent auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Für die Versicherten ergibt dies nach der vorherigen Erhöhung um 0,9 Prozent eine Netto-Belastung von zusätzlich 0,45 Prozent.
Weitere Informationen gibt es im Internet.
www.bmgs.bund.de
www.die-gesundheitsreform.de

Artikel vom 28.01.2005