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Ehefrau erstochen

65-jähriger Rentner wegen Mordes in Haft


Paderborn (WB/bel). Heimtückischer Mord oder Verzweiflungstat? In Paderborn hat ein Renter am Silvesternachmittag seine 64-jährige Ehefrau mit einem Küchemesser erstochen. Gegen ihn erging Haftbefehl wegen »heimtückischen Mordes«. Ausgeschlossen wird derzeit aber auch nicht eine Verzweiflungstat, weil seine Frau seit einem Jahr schwerstpflegebedürftig war. Der 40-jährige Sohn war zur Silvesterfeier in die Wohnung des Ehepaares in einem Mehrfamilienhaus gekommen und alarmierte zunächst die Rettungskräfte. Die fanden die leblose Frau im Schlafzimmerbett, unter ihr eine große Blutlache.
Der Ehemann wurde in der Küche angetroffen, auf dem Boden lag das blutverschmierte Küchemesser. Die Ermittlungen zum Tatmotiv dauern noch an. Da Alkohol im Spiel gewesen sein könnte, wurde dem Rentner eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis steht noch nicht fest.
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist auf die 64-jährige Frau mehrfach eingestochen worden. Ein Abschiedsbrief oder ähnliches ist bislang nicht aufgefunden worden.

Artikel vom 03.01.2005