Bielefeld (WB). Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Tierbestand vom 1. Januar 2005 dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd - Tierseuchenkasse - in Münster schriftlich zu melden, um im Schadensfall Ansprüche anmelden zu können. Die Meldefrist läuft am 31. Januar ab. Rinder müssen nicht gemeldet werden.