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Der Seuchenkasse
Tierzahl melden


Bielefeld (WB). Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Tierbestand vom 1. Januar 2005 dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd - Tierseuchenkasse - in Münster schriftlich zu melden, um im Schadensfall Ansprüche anmelden zu können. Die Meldefrist läuft am 31. Januar ab. Rinder müssen nicht gemeldet werden.

Artikel vom 31.12.2004