31.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Musterprozess um Praxisgebühr


Düsseldorf (dpa). Vor dem Sozialgericht Düsseldorf wird es im März 2005 zu einem Musterverfahren um das gerichtliche Eintreiben von fälligen Praxisgebühren kommen. Dies ist das Ergebnis eines nicht-öffentlichen Erörterungstermins am Donnerstag. Bei dem Termin sah sich der säumige Zahler nicht in der Lage, die 10 Euro Praxisgebühr zuzüglich 3,10 Euro Mahnkosten aufzubringen. Als Grund gab der berufstätige Mann eine finanzielle Zwangslage an. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein will klären, ob die 10-Euro-Gebühr gerichtlich eingetrieben werden kann.
Im Gegensatz zum behandelnden Arzt oder den Krankenkassen hat die für das Eintreiben der Praxisgebühr zuständige kassenärztliche Vereinigung keine direkte Vertragsbeziehung zu den Patienten. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hatte den Versicherten verklagt. Der 48-jährige Düsseldorfer hatte Anfang April 2004 zunächst bei einem Arztbesuch und später auch nach mehrfacher Mahnung die Zahlung der Praxisgebühr verweigert.
Das Besondere an dem Fall: Den Zahlungsverweigerern drohen im Falle einer Verurteilung und folgender Zwangsvollstreckung nach Angaben des Amtsgerichts Düsseldorf allenfalls Kosten von 34,20 Euro. Für die Gerichtskosten von 150 Euro müssen die Versicherten nach dem Sozialgerichtsgesetz nicht aufkommen.

Artikel vom 31.12.2004