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Frauenrechte stärken

Mehrfach-Ehe und Krankenkassenbeiträge


Zu dem Beitrag »Viel-Ehe rechtlich zulässig« und dem zugehörigen »Was zu viel ist, ist zu viel«:
Dass speziell die deutschen Krankenversicherer darunter leiden, die Ehefrauen moslemischer Männer beitragsfrei mitversichern zu müssen, ist ein Symptom des mittlerweile überholten Systems der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das sich zunehmend als nicht mehr tragbar bzw. tragfähig erweist. Das von der CDU vorgeschlagene Modell einer Gesundheitsreform, von Gegnern auch als »Kopfpauschale« verunglimpft, würde die Krankenkassen entlasten und die Mehrfach-Ehe in Deutschland weniger attraktiv machen.
Der Hinweis auf den christlichen Gott im deutschen Grundgesetz hindert auch Islamgläubige nicht, sich auf das Grundgesetz zu berufen. Daneben fordert unsere Verfassung übrigens auch religiöse Toleranz und respektiert die Verfassung anderer Staaten, auch solche, welche die Mehrfach-Ehe erlauben.
Die Mehrfach-Ehe ist, wie ich meine, weniger eine Frage des Glaubens, sondern der Menschenrechte. Zu Recht fordern wir von islamischen Staaten: Gebt den Frauen die Gleichberechtigung! Dann nämlich löst sich die Frage der Viel-Ehe beinahe von selbst.
DR. WILHELM V. EßEN33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Artikel vom 20.01.2005