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Steuerehrlichkeit per Gesetz fördern

Einschneidende Änderungen 2005 - Folge 2

Berlin (dpa). Auf die Bundesbürger kommen 2005 einschneidende Änderungen zu. Neben der Arbeitsmarktreform Hartz IV gibt es auch zahlreiche Änderungen in den Sozialversicherungen. Wichtige Neuerungen werden bei einigen Steuern wirksam. Lastwagenfahrer müssen erstmals flächendeckend Maut für die Fahrt auf Autobahnen entrichten. In drei Folgen die wichtigsten Änderungen.
Kinder sind für das Rentensystem ein Stück Zukunftssicherung: Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung deshalb aufgetragen, Familien besser zu stellen. Eine Konsequenz daraus: Von 2005 an müssen Kinderlose einen höheren Beitrag in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen.Foto: teutopress

LEBENSMITTEL Die Verbraucher sollen den Weg der Lebensmittel ab dem Hersteller zurückverfolgen können. Zur Sicherheit der Verbraucher wird den Unternehmen die Plicht zur lückenlosen Information über Herkunft und Verbleib solcher Waren auferlegt.

LEBENSVERSICHERUNGEN Gewinne aus Lebensversicherungen müssen bei Neuverträgen von 2005 an mit dem Finanzamt geteilt werden; das uralte Steuerprivileg wird eingeschränkt. Bei Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen die Erträge zur Hälfte besteuert werden, wenn sie mindestens zwölf Jahre liefen und der Begünstigte das 60. Lebensjahr vollendet hat.

PFLEGEVERSICHERUNG Kinderlose bezahlen künftig 0,25 Prozentpunkte mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung. Deren Beitrag erhöht sich damit auf 1,1 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes. Kinderlose Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II und alle, die vor 1940 geboren sind, sind davon ausgenommen.

RENTEN Eine neue Rentenanpassungsformel mit dem so genannten Nachhaltigkeitsfaktor führt dazu, dass Rentenerhöhungen künftig noch stärker als bisher gebremst werden. Der Faktor berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Verschlechtert sich dieses wegen einer steigenden Zahl von Arbeitslosen und/oder Rentnern, schlägt sich das in geringeren Rentenanpassungen nieder - und umgekehrt. Die knapp 20 Millionen Rentner müssen sich wegen der Konjunkturflaute ohnehin auf eine erneute Nullrunde zur Jahresmitte einstellen. Weil die Belastung aus Sozialabgaben auch für die Ruheständler steigt, wird der ausgezahlte Rentenbetrag im Jahresverlauf sogar leicht sinken.

RENTENBESTEUERUNG Als Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnt 2005 der schrittweise Einstieg in die (nachgelagerte) Besteuerung der Renten. Danach bleiben zunächst 50 Prozent der Rente steuerfrei. Die Besteuerung steigt bis 2020 für jeden neuen Rentnerjahrgang um zwei Punkte, danach um einen Punkt. Für jeden Rentenempfänger gilt damit: Jeder behält den im Jahr seines Rentenbeginns gültigen Steuersatz unverändert bis zum Lebensende. Wer also 2010 mit 65 in Rente geht, muss dann auf Dauer 60 Prozent seiner Rente versteuern. Erst im Jahr 2040 sind Renten voll zu versteuern.
Allerdings gibt es steuerliche Freibeträge: Die sorgen dafür, dass kleine und mittlere Renten vor dem Zugriff des Finanzamtes verschont bleiben. So muss ein alleinstehender Ruheständler ohne weitere Einkünfte bis zu einer Bruttorente von 1575 Euro keine Steuern abführen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Von der Neuregelung sind nach Einschätzung der Bundesregierung nur gut eine Million Rentner betroffen. Das Gros der Rentnerhaushalte (77 Prozent) bleibt steuerunbelastet. Im Gegenzug zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung werden für die Beschäftigten die Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt.

RIESTER-RENTE Der Zulagen-Antrag für die staatliche geförderte private Altersvorsorge wird vereinfacht: Er muss nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Günstigere Regelungen für die Versicherten gelten für die Auszahlungsphase: Statt bislang 20 Prozent kann man sich bei Fälligkeit künftig 30 Prozent der Anspar-Summe auf einen Schlag auszahlen lassen.

STEUERSATZ 2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt unverändert 7664 Euro.

STEUERAMNESTIE Steuersündern, die ihre Einnahmen verheimlicht und Schwarzgeld ins Ausland gebracht haben, bleibt nicht mehr viel Zeit für eine Strafbefreiung. Diejenigen, die noch bis 31. Dezember 2004 ihre strafbefreiende Erklärung einreichten, müssen einmalig »nur« 25 Prozent des Betrages an den Fiskus zahlen. Der Prozentsatz erhöhte sich am 1. Januar 2005 auf 35 Prozent. Die Frist für die Steueramnestie endet endgültig am 31. März 2005.

STEUEREHRLICHKEIT Nach Auslaufen des Amnestieangebots an Steuerflüchtlinge Ende März tritt einen Tag später das »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« in Kraft. Vom 1. April an können Fahnder Konten vermeintlicher Steuersünder einsehen. Beamte können zunächst nur Stammdaten - Name, Geburtsdatum oder Anschrift - sowie Angaben über weitere Konto-Verfügungsberechtigte abrufen. Vor einer Abfrage, die keine Informationen über Kontenstände oder -bewegungen oder Inhalte eines Depots vermittelt, müssen Angaben des Bürgers zunächst geprüft werden. Gibt es nach weiteren Nachfragen keine Klärung, kann das Finanzamt das Kreditinstitut um Auskunft bitten. Von Banken kann die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen erst verlangt werden, wenn sich der Verdacht auf Steuerbetrug erhärtet.

TABAKSTEUER Nach den Preiserhöhungen 2004 müssen sich Raucher auch für 2005 auf noch teurere Zigaretten einstellen. Zum 1. September soll die dritte und bisher letzte Stufe der Tabaksteuererhöhung greifen. Wie zuvor geht es um 1,2 Cent pro Zigarette.

Artikel vom 03.01.2005