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Die Bemessungsgrenzen steigen

Auf die Bundesbürger kommen einschneidende Änderungen zu - Folge 1

Berlin (dpa). Auf die Bundesbürger kommen 2005 einschneidende Änderungen zu. Neben der Arbeitsmarktreform Hartz IV gibt es auch zahlreiche Änderungen in den Sozialversicherungen. Wichtige Neuerungen werden bei einigen Steuern wirksam. Lastwagenfahrer müssen erstmals flächendeckend Maut für die Fahrt auf Autobahnen entrichten. In drei Folgen die wichtigsten Änderungen.

AUSBILDUNGSZEITEN Gymnasiasten und Studenten bekamen bislang bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung beitragsfrei, aber rentensteigernd angerechnet. Diese Regelung fällt - beginnend 2005 - bis Ende 2008 schrittweise weg.

AGRARREFORM Mit der Agrarreform sollen bis 2013 Ungleichheiten der bisherigen EU-Beihilfen zwischen verschiedenen Produktionszweigen der Landwirtschaft beseitigt werden. Die Förderung wird durchgreifend geändert. Von 2005 an werden die Leistungen für den Ackerbau sowie Schlacht- und Milchprämien in Stufen von der jeweiligen Produktion abgekoppelt. Zugleich wird eine Grünlandprämie geschaffen. Bis 2013 sollen die Zahlungen voll an die Agrarfläche angebunden werden. Der Abbau der Tier- und Milchprämien beginnt 2010.

BEMESSUNGSGRENZEN Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu zahlen sind, werden auch 2005 angehoben. Die neue Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt bei 5200 Euro in Westdeutschland und bei 4400 Euro im Osten. Derzeit liegt diese Einkommensgrenze um 50 Euro niedriger. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3487,50 auf 3525 Euro im Monat.

STEUERVORANMELDUNG Unternehmer und Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Im Rahmen des Projektes »Elster« bietet die Finanzverwaltung eine kostenfreie Software zur Übermittlung der Steueranmeldungen an.

GENTECHNIKGESETZ Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird bundesweit unter strengen Auflagen möglich. Im Mittelpunkt steht die so genannte verschuldensunabhängige Haftung der Hersteller gentechnisch erzeugter Pflanzen. Durch Pollenflug können Felder von Biobauern und traditionell wirtschaftenden Landwirten verunreinigt werden - das würde erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeuten. Kann im Falle der Klage gegen einen möglichen Verursacher die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden, werden unter Umständen mehrere Gentechnik-Bauern im Umfeld zum Ausgleich herangezogen.

HILFSMITTEL Für Hörgeräte, orthopädische Einlagen oder Windeln bei Inkontinenz gelten erstmals bundeseinheitliche Festbeträge. Nur noch sie werden von den Krankenkassen übernommen. Grundsätzlich gilt: Für Hilfsmittel müssen Patienten zehn Prozent zuzahlen - mindestens fünf, jedoch höchstens zehn Euro.

INVESTMENTFONDS Fonds-Anleger müssen sich schon wieder umstellen. Die erst Anfang 2004 aufgehobene Besteuerung von Zwischengewinnen wird zum 1. Januar 2005 wieder eingeführt. Betroffen sind vor allem Geldmarkt- und Rentenfonds. Zwischengewinne sind im Kaufpreis aufgelaufene Zinsen und vergleichbare Erträge, die ein Fonds seit der letzten Ausschüttung oder Thesaurierung gesammelt hat.

KFZ-STEUER Für 15,5 Millionen Autofahrer wird zum Jahresbeginn die Kraftfahrzeugsteuer angehoben. Je nach Schadstoffausstoß und Hubraum »rutschen« Fahrzeuge in eine höhere Klasse. Für Pkw mit Benzinmotoren in der älteren Schadstoffklasse Euro 1 steigt die Kfz-Steuer von bisher 10,84 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter auf 15,13 Euro. Entsprechend verteuern sich Autos mit Diesel-Motoren von 23,06 auf 27,35 Euro. Für ältere Modelle, für die schon länger hohe Steuern fällig sind, steigen die Sätze ebenfalls. Gleichzeitig läuft die steuerliche Förderung für die meisten Neufahrzeuge Ende 2004 aus. Danach werden nur noch »3-Liter-Autos« gefördert.

Artikel vom 30.12.2004