Berlin (Reuters). Das Berliner Landgericht hat die Anklagen gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und den früheren Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) in der Tempodrom-Affäre nicht zugelassen. Es lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Untreue ab. Sie hätten zwar ohne Zustimmung des Senats Zahlungen an das Veranstaltungszentrum Tempodrom veranlasst und damit ihre Pflicht verletzt. Dem Land Berlin sei jedoch kein finanzieller Schaden entstanden. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.