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Religiöse lehnen Schulpflicht ab

Gott lässt sich nicht pachten


In der Grundschule sollten sämtliche sozialen Schichten aller religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse zusammengeführt und gemeinsam unterrichtet werden, um die verschiedenen Bevölkerungsgruppen unter eine gemeinsame Bildungsidee zu bringen und gleiche Bildungschancen für alle herzustellen. Diese Argumentation des Kreises Paderborn ist glasklar.
Doch welche Mittel sind angemessen, die Schulpflicht oder die Teilnahme an Klassenfahrten bei Russlanddeutschen durchzusetzen, die aus religiösen Gründen den Gesetzen nicht folgen wollen? Hier wird ein juristischer Streit auf dem Rücken von Kindern ausgetragen. Der Schaden, den diese Kinder nehmen, wenn sie in der Schule zwangsvorgeführt werden, darf nicht unterschätzt werden.
Es gibt in Deutschland katholische und evangelische Bekenntnisschulen sowie anerkannte Ersatzschulen. Wer in Deutschland leben will, muss sich an die Gesetze halten, die hier gelten. Wir Christen müssen aber auch auf die Gläubigen aus der ehemaligen Sowjetunion zugehen, um sie dazu zu bewegen, sich in die Gemeinschaft einzugliedern.
Auf der anderen Seite können wir von Baptisten und Mennoniten lernen, wenn es um Gottes Wort geht. Niemand hat Gott und den wahren Glauben gepachtet. Denn Gott lässt sich nicht pachten. Ein einseitiger Weg führt in die Isolation. Denn: Irrglaube und Irrweg liegen dicht beieinander. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 28.12.2004