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Zahlen - dann anmelden

Kfz-Steuer eintreiben: Hessens ungewöhnlicher Weg

Wiesbaden (dpa). Hessen geht mit einem bundesweit einmaligen Verfahren gegen die schlechte Zahlungsmoral bei der Kraftfahrzeugsteuer vor. Vom nächsten Jahr an werde Autofahrern mit Kfz-Steuer-Rückständen landesweit in den Zulassungsstellen die Neuanmeldung ihres Autos verweigert, sagte Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) gestern.
Karlheinz Weimar: »Beitrag zur Steuergerechtigkeit.«

Die Zulassungsstellen könnten dabei auf Listen der Finanzämter zugreifen. Weimar rechnet mit Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe. Allein bis Ende 2003 seien dem Land 19,3 Millionen Euro Kraftfahrzeugsteuer vorenthalten worden. Diese Rückstände würden in den nächsten Jahren abgebaut. »Erst zahlen, dann anmelden. Das ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit« erklärte der Minister. Jedes Jahr werden in Hessen 1,1 Millionen Fahrzeuge zugelassen.
Nordrhein-Westfalen will diesem Beispiel folgen. Autofahrer können künftig auch hier einen neuen Wagen nur anmelden, wenn sie keine Schulden bei der Kfz-Steuer haben. Das Land habe sich mit den Kommunen auf ein Verfahren geeinigt, säumigen Steuerzahlern die Zulassung zu verweigern, sagte gestern ein Sprecher des Düsseldorfer Finanzministeriums auf Anfrage.
Es müsse aber noch geklärt werden, wie die Kommunen für diese zusätzliche Aufgabe vom Land entschädigt werden. Die Rückstände bei der Kfz-Steuer belaufen sich in Nordrhein- Westfalen auf 13 Millionen Euro im Jahr.
Die Finanzbehörden werden nach Angaben des Sprechers eine tagesaktuelle Liste mit den Namen der Autobesitzer erstellen, die mit der Kfz-Steuer in Rückstand sind. In diese Liste können die Zulassungsstellen online Einsicht nehmen. Wer in dieser Liste geführt wird, muss zunächst seine Kfz-Steuerschulden bezahlen, ehe er einen neuen Wagen anmelden kann. Das neue Verfahren soll im Laufe des nächsten Jahres eingeführt werden. Der Bund hatte den Ländern im August 2002 die Möglichkeit eingeräumt, Druck auf säumige Kfz- Steuerzahler zu machen.
Seit Jahresbeginn 2004 verlangt Hessen bei Auto-Neuanmeldungen bereits eine Einzugsermächtigung für das Konto des Halters. Dieses Verfahren habe sich hervorragend bewährt, betonte Weimar. In 90 Prozent der Fälle klappe der Einzug des Geldes ohne Probleme.

Artikel vom 28.12.2004