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Vermittlungsschein
nach sechs Wochen


Nürnberg (dpa). Arbeitslosen winken vom neuen Jahr an Vermittlungsgutscheine bereits sechs Wochen nach dem Jobverlust. Bisher hatten Betroffene erst nach drei Monaten Anspruch auf einen Gutschein, mit dem sie die Dienste eines privaten Jobvermittlers in Anspruch nehmen können. Voraussetzung sei aber der Bezug von Arbeitslosengeld I, teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern in Nürnberg mit.

Artikel vom 28.12.2004