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Änderungen beim Bielefeld-Pass

Fahrpreisermäßigung gestrichen

Bielefeld (WB). Die Reformen am Arbeitsmarkt durch die Hartz IV-Gesetze wirken sich ab Jahresbeginn 2005 auch auf die Inhaber des Bielefeld-Passes aus. Bisher konnten Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe einen Bielefeld-Pass beanspruchen. Auch Personen, deren Einkommen dem der Sozialhilfe entsprach, hatten das Recht, die mit dem Bielefeld-Pass verbundenen Ermäßigungen für sich in Anspruch zu nehmen.

Welche Bürger können im neuen Jahr einen Bielefeld-Pass erhalten? Hierzu gehören die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (früher Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz), Empfänger von Leistungen der Grundsicherung (wie bisher), unverändert die sozialhilfeberechtigten Heimbewohner, Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die sogenannten Geringverdiener. Neu hinzugekommen sind die Empfänger des Arbeitslosengeldes II und die Bezieher von »normalem« Arbeitslosengeld, wenn dieses so niedrig ist, dass es in etwa dem Arbeitslosengeld II entspricht. Bei allen Fallkonstellationen sind die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen mit eingeschlossen.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, unvermeidliche, durch Gesetze entstandene Mehrausgaben zumindest teilweise durch Einsparungen auszugleichen. Nach ausführlicher Diskussion folgte der Rat - wie im übrigen auch der vorher tagende Sozial- und Gesundheitsausschuss - dem Vorschlag der Verwaltung, so dass ab dem 1. Januar keine verbilligten Fahrscheine mehr verkauft werden. Im Gegenzug bleiben alle anderen bestehenden Vergünstigungen erhalten.
Einer der entscheidenden Gründe für die Streichung der Fahrpreisermäßigung war die Tatsache, dass berufstätige Hilfeempfänger die Fahrtkosten voll von ihrem Einkommen absetzen können und die Verkehrsbetriebe MoBiel vor allem über das 9-Uhr-Ticket Preisermäßigungen anbieten, die über den bisherigen Einsparungen des Bielefeld-Passes liegen. Mit MoBiel ist vereinbart worden, dass bereits gekaufte Fahrtausweise noch bis Ende Januar verbraucht werden können, auch wenn die Gültigkeit des Bielefeld-Passes bereits abgelaufen ist.
Der neue Bielefeld-Pass wird sich im Erscheinungsbild nicht wesentlich von seinem Vorgänger unterscheiden. Die mit ihm verbundenen Vergünstigungen werden aus einem besonderen Merkblatt zu erkennen sein. Der Pass wird wie bisher von den Sachbearbeitern ausgehändigt, die für die Sozialleistungen zuständig sind. Ebenso bleibt bei den Heimbewohnern alles beim alten.
Neu ist die Zuständigkeit von »Arbeit plus in Bielefeld GmbH«, der zum 1. Januar von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Bielefeld gegründeten Gesellschaft zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetze.

Artikel vom 29.12.2004