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Flucht ins Ausland:
Verjährung ruht


Berlin (dpa). Die Verjährungsfrist für Straftaten soll künftig bei einer Flucht des Täters ins Ausland nicht weiterlaufen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr in den Bundestag eingebracht. So wäre etwa die Verjährung im Fall des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber abgewendet, der sich nach Kanada abgesetzt hat.

Artikel vom 27.12.2004