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Falsch beraten:
Bank haftet


Frankfurt (Reuters). Banken müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt für fehlerhafte Beratung von Anlegern haften. Einem Kunden, der auf Empfehlung seiner Bank eine Argentinien-Anleihe gezeichnet hatte, sei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Anlegeberatungspflicht zugesprochen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Empfehlung zum Erwerb der Anleihe sei nicht anlegergerecht gewesen, weil dessen Risikoprofil eher im mittleren Bereich gelegen habe und die hochriskanten Argentinien-Anleihen für ihn nicht in Frage gekommen wären. Das Risiko-Profil habe sich aus der Zusammensetzung des Wertpapierdepots des Kunden ergeben. Az.: 23 U 281/03

Artikel vom 24.12.2004