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Städt. Kliniken Bielefeld gem. GmbH
Teutoburger Str. 50, 33604 Bielefeld
Gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages vom 30. 6. 1997 wird die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2003 der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH und die Behandlung des Verlustes bekanntgemacht.
Feststellung des Jahresabschlusses
der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2003
Einzelabschluss
Die Gesellschafterversammlung hat am 16. 7. 2004 nach Prüfung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 gemäß § 17 (2) i. V. mit § 20 (2) des Gesellschaftsvertrages mit einem Bilanzverlust i. H. v. E 2 020 846,14 festgestellt und den Verlustausgleich wie folgt beschlossen:
»Entnahme aus der Kapitalrücklage der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH in Höhe von E 2 020 846,14.
Der Gesellschafter erteilt dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 29. Dezember 2004 bis 12. Januar 2005 im Verwaltungsgebäude Klinikum Rosenhöhe, 33647 Bielefeld, An der Rosenhöhe 27, Zimmer 5.09, zur Einsichtnahme aus.
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2003
Einzelabschluss
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2003 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - WRG - Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft m.b.H. in Gütersloh hat am 16. Juli 2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Trägergesellschaft »Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH«, Bielefeld, der zugleich der Jahresabschluss der Städtischen Kliniken Bielefeld nach KHG ist, für das Geschäftsjahr vom 1. 1. bis 31. 12. 2003 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Trägergesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses und der Trägergesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses und der Trägergesellschaft.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und der Trägergesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung dar.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass ungeachtet der eingetretenen Verbesserungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei der Gesellschaft weiterhin ein Konsolidierungs- und Sanierungsbedarf besteht und zur dauerhaften Bestandssicherung der Gesellschaft auskömmliche Ertragslagen in den kommenden Geschäftsjahren notwendig sind.«
Bielefeld, den 22. 12. 2004
gez. Dr. Kramer
Geschäftsführer

Artikel vom 29.12.2004